+++ Notfallnummer bei Störung oder Havarie (24h) - 0170 85 434 97 +++ +++ Fäkalienannahme zu Sprechzeiten - 03561 2636 +++ +++ Notfallnummer bei Störung oder Havarie (24h) - 0170 85 434 97 +++ +++ Fäkalienannahme zu Sprechzeiten - 03561 2636 +++ +++ Notfallnummer bei Störung oder Havarie (24h) - 0170 85 434 97 +++ +++ Fäkalienannahme zu Sprechzeiten - 03561 2636 +++ +++ Notfallnummer bei Störung oder Havarie (24h) - 0170 85 434 97 +++ +++ Fäkalienannahme zu Sprechzeiten - 03561 2636 +++
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Das Wichtigste zur mobilen Entsorgung in Kürze

Ansaugstutzenpflicht

Jede abflusslose Sammelgrube muss bis zum 31.12.2026 mit einem Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze versehen sein. Kleinkläranlagen sind von der Stutzenpflicht nicht betroffen. Die Saugleitung mit Anschlussstutzen muss dabei mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  • das Absaugende des Anschlussstutzens befindet sich an der der Straßenseite zugewandten Grenze des privaten Grundstücksbereichs
  • Saugleitung DN 100 im Erdreich oder oberirdisch
  • Saugleitung endet mit einem Anschlussstutzen mit Verschluss
  • ungehinderte Zugänglichkeit und Benutzung des Anschlussstutzens; Öffnung des Deckels durch eine Person allein möglich

Dimensionierung / technische Mindestanforderungen für eine abflusslose Sammelgrube

  • Mindestvolumen 4 m³ (erhöht sich bei mehr als zwei Einwohnern um mindestens 2 m³ je weiteren angeschlossenen Anwohner)
  • maximal 4 m Höhendifferenz zwischen Stellplatz des Entsorgungsfahrzeugs und dem Boden der abflusslosen Sammelgrube
  • maximal zu verlegende Schlauchlänge von 12 m vom Entsorgungsfahrzeug bis zur Entsorgungsstelle (Ansaugstutzen)

Hinweise

  • Anzeigefrist zur Entleerung der abflusslosen Sammelgrube beträgt mindestens 10 Arbeitstage vor dem Entsorgungstermin
  • Möglichkeit der Aufnahme in den Kreis der Dauerkunden (Entleerung der abflusslosen Sammelgrube im vereinbarten Wochenrhythmus)
  • Sonderleistung Kleinstmengenentsorgung: Bei der Abwasserentsorgung von Kleinstmengen (bis einschließlich 2 m³) aus abflusslosen Sammelgruben wird neben der Mengengebühr eine Kostenerstattung geltend gemacht (10,00 Euro pro Abfuhr)

Ausführliche Erläuterungen zu den o.g. Punkten sowie weitere Informationen zur Mobilen Entsorgung finden Sie in der Fäkaliensatzung und der Gebührensatzung zur Fäkaliensatzung des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes - siehe PDFs  (unten) zum Download.

 

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