Mobile Entsorgung

Das Wichtigste zur mobilen Entsorgung in Kürze
Ansaugstutzenpflicht
Jede abflusslose Sammelgrube muss bis zum 31.12.2026 mit einem Ansaugstutzen an der Grundstücksgrenze versehen sein. Kleinkläranlagen sind von der Stutzenpflicht nicht betroffen. Die Saugleitung mit Anschlussstutzen muss dabei mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

Montag bis Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Telefon zur Auftragsannahme/Terminvergabe: | 03561 2636 |
Für technische Anfragen senden Sie bitte eine E-Mail an: | faekalien[at]gwaz-guben.de |