Hinweisgeber-Meldung
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden wollen. Eine hinweisgebende Person, die einen Missstand im Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband aufdeckt, darf keine Repressalien erfahren. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet öffentliche und private
Organisationen dazu, einen sicheren, vertraulichen Meldekanal für Hinweisgeber einzurichten.
Auch der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband hat nun eine interne Meldestelle eingerichtet. Allen Hinweisgeber wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert.
Ansprechpartner/in:
Ansprechpartner/in: |
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Frau Rahn |
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Herr Petko |
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Die Ansprechpartner leiten die notwendigen Schritte zur Aufklärung ein, prüfen und dokumentieren alle Verdachtsfälle vollständig.
Wie können Sie Hinweise geben:
- per E-Mail:
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- per Telefon: 03561 4382-38 (Frau Rahn) oder 03561 4382-36 (Herr Petko)
von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- per Post: Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband
Interne Meldestelle - vertraulich
Kaltenborner Str. 91
03172 Guben
- Persönlich: Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband
Frau Rahn | Herr Petko |
Zimmer 13 Kaltenborner Str. 91 03172 Guben |
Zimmer 2 (Gebäude 2) Kaltenborner Str. 91 03172 Guben |
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über
Hinweise geben – das sollten Sie beachten:
Damit ein Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist. Daher sollte der Hinweis folgende Angaben enthalten:
- Um wen geht es bzw. wer ist betroffen?
- Was ist passiert?
- Wann und wo hat sich der Vorfall ereignet?