Hinweisgeber-Meldungen

Hinweisgeber-Meldung

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden wollen. Eine hinweisgebende Person, die einen Missstand im Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband aufdeckt, darf keine Repressalien erfahren. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet öffentliche und private
Organisationen dazu, einen sicheren, vertraulichen Meldekanal für Hinweisgeber einzurichten.

Auch der Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband hat nun eine interne Meldestelle eingerichtet. Allen Hinweisgeber wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert.

Ansprechpartner:           Frau Rahn

                                               Herr Petko

Die Ansprechpartner leiten die notwendigen Schritte zur Aufklärung ein, prüfen und dokumentieren alle Verdachtsfälle vollständig.

 

Wie können Sie Hinweise geben:

  • per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • per Telefon: 03561 4382-38 (Frau Rahn) oder 03561 4382-36 (Herr Petko)

von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

  • per Post: Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband

Interne Meldestelle - vertraulich

Kaltenborner Str. 91

03172 Guben

  • Persönlich: Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband

Frau Rahn                                          Herr Petko

Zimmer 13                                         Zimmer 2 (Gebäude 2)

Kaltenborner Str. 91

03172 Guben

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch.

Hinweise geben – das sollten Sie beachten:

Damit ein Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist. Daher sollte der Hinweis folgende Angaben enthalten:

  • Um wen geht es bzw. wer ist betroffen?
  • Was ist passiert?
  • Wann und wo hat sich der Vorfall ereignet?