Neu seit 01.01.2021

Gebührensatzung zur Fäkaliensatzung des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes

Die Verbandsversammlung des GWAZ hat auf ihrer Sitzung am 08.12.2020 mit Beschluss
VV 23/20 die Gebührensatzung zur Fäkaliensatzung des Gubener Wasser- und Abwasserzweckverbandes beschlossen.

Neu geregelt wurde:

§ 9 Kostenerstattung für Sonderleistungen

(2) Für die Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben als Kleinstmengen bis einschließlich 2 m³ als Sonderleistung
wird neben der Mengengebühr eine Kostenerstattung geltend gemacht. Der Erstattungssatz beträgt 10,00 Euro pro Abfuhr.

(3) Sollte ein vom Grundstückseigentümer angemeldeter Entsorgungstermin trotz erfolgter Abfuhr des Entsorgungsfahrzeugs
aus Gründen, die der Grundstückseigentümer zu vertreten hat (z.B. Nichtgewährung der Zufahrt), nicht durchgeführt werden
können, werden dem Grundstückseigentümer die dafür aufgewendeten Kosten pro Vorfall in Höhe von 60,00 Euro in Rechnung gestellt.

Guben, 01.01.2021